Nach dem Tod eines geliebten Haustieres wünschen sich viele Menschen einen Ort für den Abschied, der ganz nah ist. Der eigene Garten scheint dafür besonders persönlich: Das Tier bleibt an einem vertrauten Ort und das Grab kann später besucht und gestaltet werden.
Doch darf man einen Hund oder eine Katze in Deutschland einfach im eigenen Garten begraben?
Grundsätzlich: Ja. Einzelne Heimtiere wie Hunde und Katzen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auf dem eigenen Grundstück begraben werden. Allerdings gibt es klare gesetzliche Vorgaben und regional können zusätzliche Regelungen gelten.
Ist es erlaubt, einen Hund oder eine Katze im eigenen Garten zu begraben?
Die rechtliche Grundlage findet sich in § 27 der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV).
Danach dürfen einzelne Heimtiere auf einem Grundstück begraben werden, das dem Tierhalter gehört. Allerdings gelten dabei mehrere Voraussetzungen.
Insbesondere gilt:
-
Das Grundstück darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen.
-
Das Grab darf sich nicht in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Wegen oder Plätzen befinden.
-
Über dem Tierkörper muss eine mindestens 50 Zentimeter starke Erdschicht liegen.
-
Das Tier darf nicht an einer Tierseuche verstorben sein, bei der besondere Vorschriften gelten.
Zusätzlich können vor Ort weitere Vorgaben bestehen. Wenn du unsicher bist, solltest du deshalb vor der Bestattung beim zuständigen Veterinär- oder Ordnungsamt nachfragen.
Wie tief muss ich meinen Hund oder meine Katze begraben?
Häufig liest man, ein Tier müsse „mindestens 50 Zentimeter tief“ begraben werden. Das ist etwas missverständlich.
Entscheidend ist nicht die Gesamttiefe des Grabes, sondern die Erdschicht über dem Tierkörper.
Nach § 27 TierNebV muss der Körper mit einer mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube, bedeckt sein.
Das Grab selbst muss also entsprechend tiefer sein.
Eine ausreichende Tiefe ist auch aus einem praktischen Grund wichtig: Sie erschwert es Wild- oder anderen Tieren, den Körper später wieder auszugraben.
Darf ich mein Haustier in einem Wasserschutzgebiet begraben?
Nein. Die Bestattung eines Haustieres auf dem eigenen Grundstück ist in Wasserschutzgebieten nicht zulässig.
Wenn du nicht weißt, ob dein Grundstück innerhalb eines solchen Gebietes liegt, kannst du dich bei deiner Gemeinde beziehungsweise der zuständigen Behörde informieren.
Auch die unmittelbare Nähe zu öffentlichen Wegen und Plätzen ist gesetzlich ausgeschlossen.
Darf ich meinen Hund oder meine Katze als Mieter im Garten begraben?
Hier ist besondere Vorsicht geboten.
Die gesetzliche Ausnahme bezieht sich auf ein dem Tierhalter gehörendes Gelände. Gehört der Garten deinem Vermieter, solltest du dein Tier daher nicht ohne dessen Zustimmung dort bestatten.
Hole dir am besten vorher eine schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers ein und prüfe zusätzlich, ob vor Ort weitere Vorschriften gelten.
Auch bei einem Gemeinschaftsgarten ist eine eigenmächtige Bestattung keine gute Idee.
Darf ich mein Tier im Wald, Park oder auf einer Wiese begraben?
Nein. Einen Hund oder eine Katze darfst du nicht einfach an einem schönen Platz im Wald, auf einer öffentlichen Wiese oder in einem Park begraben.
Die Ausnahme für die private Bestattung gilt grundsätzlich für das eigene Grundstück beziehungsweise besonders dafür zugelassene Plätze wie einen Tierfriedhof.
Auch wenn ein bestimmter Ort für dich und dein Tier eine besondere Bedeutung hatte, solltest du deshalb keine eigenmächtige Bestattung auf öffentlichem oder fremdem Grund vornehmen.
Was ist bei einem eingeschläferten Tier zu beachten?
Bei einem Tier, das vom Tierarzt eingeschläfert wurde, gibt es einen zusätzlichen Punkt, den viele Tierhalter nicht kennen.
Zur Euthanasie werden Medikamente eingesetzt, deren Wirkstoffe nach dem Tod noch im Körper vorhanden sein können. Problematisch kann das insbesondere werden, wenn ein Tier zu flach begraben wird und der Körper später von Wildtieren ausgegraben und gefressen wird.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) warnt deshalb vor möglichen Vergiftungen von Haus- und Wildtieren durch die Körper eingeschläferter Haustiere.
Gerade in diesem Fall ist es besonders wichtig, die vorgeschriebene Erdüberdeckung einzuhalten und das Grab so anzulegen, dass andere Tiere den Körper nicht erreichen können.
Wenn du Zweifel hast, ob eine Gartenbestattung in deinem konkreten Fall sinnvoll ist, kannst du deinen Tierarzt oder die zuständige Veterinärbehörde fragen.
Worin darf ich meinen Hund oder meine Katze begraben?
Wenn du dein Tier einhüllen möchtest, solltest du möglichst biologisch abbaubare Materialien verwenden.
Geeignet sind beispielsweise ein Baumwolltuch, eine Decke aus Naturmaterialien oder ein geeigneter Karton.
Auf Kunststoffverpackungen oder andere Materialien, die dauerhaft im Boden verbleiben, solltest du verzichten.
Was ist, wenn ich keinen eigenen Garten habe?
Auch ohne eigenen Garten gibt es verschiedene Möglichkeiten für einen persönlichen Abschied.
Du kannst dich beispielsweise für einen Tierfriedhof entscheiden oder dein Tier in einem Tierkrematorium einäschern lassen.
Bei einer Einzelkremation erhältst du die Asche deines Tieres anschließend zurück. Anders als bei Menschen besteht für Tierasche in Deutschland grundsätzlich kein Friedhofszwang. Du kannst sie daher beispielsweise in einer Tierurne zu Hause aufbewahren.
Mehr dazu findest du in unserem Ratgeber „Darf ich die Asche meines Hundes oder meiner Katze zu Hause aufbewahren?“
Kann ich die Asche meines Tieres später im Garten beisetzen?
Nach einer Einzelkremation hast du deutlich mehr Möglichkeiten als bei der Bestattung des Tierkörpers.
Du kannst die Asche beispielsweise zunächst bei dir zu Hause aufbewahren und später entscheiden, welcher Erinnerungsort sich für dich richtig anfühlt.
Das kann besonders dann eine Überlegung wert sein, wenn du zur Miete wohnst oder möglicherweise später umziehen möchtest. Ein im Garten angelegtes Grab bleibt beim Verkauf oder Auszug am Grundstück zurück – eine Tierurne kannst du dagegen mitnehmen.
Wenn du die Asche auf einem Grundstück beisetzen oder verstreuen möchtest, solltest du auch hierbei Eigentumsrechte sowie örtliche Umwelt- und Naturschutzregelungen beachten.
Gartenbestattung oder Einäscherung – was passt zu mir?
Darauf gibt es keine allgemeingültige Antwort.
Eine Bestattung im eigenen Garten kann einen sehr persönlichen Erinnerungsort schaffen. Sie setzt allerdings voraus, dass die rechtlichen Bedingungen erfüllt sind und du über ein geeignetes Grundstück verfügst.
Eine Einzelkremation bietet dagegen mehr Flexibilität. Die Asche kann anschließend beispielsweise auf einem Tierfriedhof beigesetzt, an einem zulässigen Ort verstreut oder in einer Tierurne aufbewahrt werden.
Für manche Menschen ist gerade die Möglichkeit wichtig, die Erinnerung auch bei einem späteren Umzug mitnehmen zu können.
Die wichtigsten Regeln zur Gartenbestattung zusammengefasst
Möchtest du deinen Hund oder deine Katze im eigenen Garten begraben, solltest du insbesondere darauf achten:
-
Das Grundstück sollte dir selbst gehören.
-
Es darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen.
-
Das Grab darf sich nicht unmittelbar an öffentlichen Wegen oder Plätzen befinden.
-
Über dem Tierkörper müssen mindestens 50 Zentimeter Erde liegen.
-
Bei bestimmten Tierseuchen gelten besondere Vorschriften.
-
Verwende möglichst biologisch abbaubare Materialien.
-
Informiere dich über mögliche zusätzliche Vorgaben deiner Kommune.
-
Bei eingeschläferten Tieren ist wegen möglicher Medikamentenrückstände besonders darauf zu achten, dass Wild- und Haustiere den Körper nicht erreichen können.
Ein Grab im eigenen Garten kann ein schöner und sehr persönlicher Ort der Erinnerung sein. Wichtig ist vor allem, dass du dich vorher über die Bedingungen an deinem Wohnort informierst und dir anschließend die Form des Abschieds aussuchst, die sich für dich richtig anfühlt.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage in Deutschland und stellt keine Rechtsberatung dar. Vorgaben können regional abweichen. Informiere dich im Zweifel vor der Bestattung beim zuständigen Veterinär- oder Ordnungsamt.