Wenn der eigene Hund oder die eigene Katze stirbt, kommt der Abschied häufig trotz Krankheit oder hohen Alters überraschend. Neben der Trauer stellt sich plötzlich eine ganz praktische Frage: Was muss ich jetzt tun?
Ist dein Haustier zu Hause gestorben, musst du nicht innerhalb weniger Minuten eine Entscheidung treffen. Du kannst dir zunächst Zeit für den Abschied nehmen. Anschließend solltest du den Körper kühl lagern und überlegen, ob dein Tier beerdigt, eingeäschert oder auf einem anderen zulässigen Weg bestattet werden soll.
Wir erklären dir Schritt für Schritt, was nach dem Tod deines Hundes oder deiner Katze wichtig ist.
1. Nimm dir Zeit für den Abschied
Ist dein Tier gerade verstorben, darfst du dir zunächst Zeit nehmen.
Du kannst deinen Hund oder deine Katze beispielsweise noch einmal in das Körbchen oder auf die Lieblingsdecke legen und dich in Ruhe verabschieden. Auch andere Familienmitglieder können so die Möglichkeit bekommen, das Tier noch einmal zu sehen.
Nach dem Tod setzt allmählich die Totenstarre ein. Je nach Größe und anderen Faktoren kann das bereits nach kurzer Zeit oder erst nach einigen Stunden geschehen. Wenn du dein Tier noch in eine natürliche, entspannte Position legen möchtest, solltest du das deshalb möglichst früh tun.
Auch der Austritt kleiner Mengen von Körperflüssigkeit nach dem Tod kann vorkommen und ist zunächst kein ungewöhnliches Zeichen.
2. Wie lange kann ein verstorbener Hund oder eine Katze zu Hause bleiben?
Grundsätzlich sollte ein verstorbenes Tier möglichst kühl und ruhig gelagert und zeitnah der weiteren Versorgung zugeführt werden.
Lege deinen Hund oder deine Katze beispielsweise auf eine Decke oder ein Handtuch und wähle einen möglichst kühlen Raum. Besonders bei höheren Temperaturen sollte die Zeit bis zur Übergabe an einen Tierarzt, Tierbestatter oder ein Tierkrematorium möglichst kurz gehalten werden.
Wenn dein Tier nachts, am Wochenende oder an einem Feiertag verstorben ist und du unsicher bist, wie du vorgehen sollst, kannst du einen tierärztlichen Notdienst oder einen Tierbestatter bzw. ein Tierkrematorium kontaktieren und nach den Möglichkeiten der Übernahme fragen.
3. Muss ich meinen verstorbenen Hund oder meine Katze zum Tierarzt bringen?
Nicht zwingend.
Wenn dein Haustier zu Hause verstorben ist, kannst du dich beispielsweise direkt an einen Tierbestatter oder ein Tierkrematorium wenden. Viele Anbieter bieten auch die Abholung eines verstorbenen Haustieres an.
Der Tierarzt kann dennoch ein sinnvoller Ansprechpartner sein – insbesondere wenn die Todesursache unklar ist oder du Fragen zum Tod deines Tieres hast.
Ist dein Tier beim Tierarzt verstorben oder wurde dort eingeschläfert, kannst du besprechen, was anschließend mit dem Körper geschehen soll.
4. Was passiert, wenn ich meinen Hund oder meine Katze beim Tierarzt lasse?
Du musst dein Tier nach seinem Tod nicht automatisch beim Tierarzt zurücklassen.
Wenn du eine individuelle Bestattung oder Kremation möchtest, kannst du den Körper deines Tieres für die weitere Bestattung übernehmen beziehungsweise durch einen Tierbestatter oder ein Tierkrematorium übernehmen lassen.
Alternativ kann eine Tierarztpraxis die weitere Beseitigung des Tierkörpers veranlassen.
Deshalb lohnt es sich, vor der Übergabe genau nachzufragen, was anschließend mit deinem Tier geschieht.
Wenn du die Asche deines Hundes oder deiner Katze später zurückbekommen möchtest, benötigst du in der Regel eine Einzelkremation.
5. Welche Möglichkeiten habe ich nach dem Tod meines Haustieres?
Grundsätzlich kommen für Hunde und Katzen verschiedene Wege infrage.
Einäscherung im Tierkrematorium
Viele Tierhalter entscheiden sich heute für eine Kremation. Dabei solltest du zwischen Einzelkremation und Sammelkremation unterscheiden.
Bei einer Einzelkremation wird dein Tier einzeln beziehungsweise nachvollziehbar getrennt kremiert. Anschließend erhältst du die Kremationsasche zurück und kannst selbst entscheiden, wie du sie aufbewahren oder beisetzen möchtest.
Bei einer Sammelkremation werden mehrere Tiere gemeinsam eingeäschert. Eine individuelle Rückgabe der Asche deines Tieres ist anschließend nicht möglich.
Wenn du später eine Tierurne zu Hause aufstellen möchtest, solltest du daher bereits bei der Beauftragung darauf achten, eine Einzelkremation zu wählen.
Bestattung im eigenen Garten
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen einzelne Heimtiere wie Hunde oder Katzen auch auf dem eigenen Grundstück begraben werden.
Dabei gelten allerdings gesetzliche Vorgaben. Unter anderem darf sich das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet befinden und das Grab darf nicht unmittelbar an öffentlichen Wegen oder Plätzen liegen. Der Tierkörper muss mit einer mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht bedeckt sein.
Da zusätzlich regionale beziehungsweise kommunale Vorgaben eine Rolle spielen können, solltest du dich im Zweifel vor der Bestattung beim zuständigen Veterinär- oder Ordnungsamt informieren.
Tierfriedhof
Eine weitere Möglichkeit ist die Beisetzung auf einem Tierfriedhof. Je nach Anbieter gibt es dort beispielsweise Einzelgräber, Urnengräber, Gemeinschaftsflächen oder andere Formen des Gedenkens.
Welche Angebote verfügbar sind und welche Kosten entstehen, unterscheidet sich regional.
6. Kann ich die Asche meines Hundes oder meiner Katze mit nach Hause nehmen?
Ja. Anders als bei der Asche eines Menschen besteht für Tierasche in Deutschland grundsätzlich kein Friedhofszwang.
Nach einer Einzelkremation kannst du die Asche deines Hundes oder deiner Katze daher beispielsweise in einer Tierurne bei dir zu Hause aufbewahren.
Du kannst selbst entscheiden, welcher Ort sich für dich richtig anfühlt – beispielsweise ein bewusst gestalteter Erinnerungsplatz oder ein Erinnerungsstück, das sich zurückhaltend in dein Zuhause integriert.
Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber „Darf ich die Asche meines Hundes oder meiner Katze zu Hause aufbewahren?“
7. Welche Größe sollte die Tierurne haben?
Die benötigte Größe einer Tierurne richtet sich nach der Menge der Kremationsasche und damit vor allem nach der Größe und dem Körperbau deines Tieres.
Als grobe Orientierung kann man mit etwa 0,07 bis 0,1 Litern Urnenvolumen pro Kilogramm normalem Körpergewicht rechnen. Die tatsächliche Aschemenge kann jedoch variieren.
Bei der Auswahl solltest du deshalb lieber etwas zusätzlichen Platz einplanen.
Eine ausführliche Tabelle findest du in unserem Ratgeber „Welche Urnengröße brauche ich für meinen Hund oder meine Katze?“
8. Was muss ich nach dem Tod meines Hundes außerdem erledigen?
Bei einem Hund kommen neben der Bestattung einige organisatorische Dinge hinzu.
Dazu gehört insbesondere die Abmeldung von der Hundesteuer bei der zuständigen Kommune. Je nach Situation solltest du außerdem Versicherungen und gegebenenfalls weitere Registrierungen deines Hundes prüfen und beenden.
Diese organisatorischen Aufgaben müssen nicht unmittelbar in den ersten Minuten nach dem Tod erledigt werden. Kümmere dich zunächst um deinen Abschied und darum, was mit deinem Tier geschehen soll.
Die wichtigsten Schritte noch einmal zusammengefasst
Wenn dein Hund oder deine Katze gerade gestorben ist:
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Nimm dir zunächst Zeit für den Abschied.
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Lagere den Körper möglichst kühl und ruhig.
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Kontaktiere bei Bedarf Tierarzt, Tierbestatter oder Tierkrematorium.
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Entscheide, welche Bestattungsform für dich infrage kommt.
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Möchtest du die Asche zurückerhalten, achte bei einer Kremation auf eine Einzelkremation.
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Wähle anschließend in Ruhe einen Ort oder ein Erinnerungsstück für die Asche.
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Erledige danach notwendige organisatorische Abmeldungen.
Es gibt dabei nicht den einen richtigen Weg. Für manche Menschen ist ein Grab im eigenen Garten wichtig, andere entscheiden sich für einen Tierfriedhof oder möchten die Asche ihres Tieres bei sich zu Hause behalten.
Entscheidend ist, dass du eine Form des Abschieds findest, die zu dir und der Erinnerung an dein Tier passt.
Hinweis: Die rechtlichen Informationen in diesem Beitrag beziehen sich auf Deutschland und dienen der allgemeinen Orientierung. Regionale und kommunale Regelungen können abweichen. Bei einer geplanten Bestattung auf dem eigenen Grundstück solltest du im Zweifel das zuständige Veterinär- oder Ordnungsamt kontaktieren.